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Jugendschutz ist wichtig, keine Frage! Bei Tante Wikipedia steht (im ersten Absatz) dazu:

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür verantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.

Die Frage ist also, ob meine Geschichten als jugendgefährdende Produkte zu werten sind? Ok, ab und an geht es in meinen Geschichten schon zur Sache, manchmal auch etwas derber, aber dienen sie deshalb auch gleich der Verrohung des Nachwuchses? Ich wage das zu bezweifeln, denn welcher pubertierende Teenager würde denn Geschichten aus dem schwuken Leben, wie ich sie schreibe, denn lesen? Der logische Menschenverstand sagt einem doch, dass nur der Jugendliche nach solchen Elaboraten sucht, der auch selbst so empfindet. Wo ist da die Verrohung?

Aber, und hier haben wir das Problem, logischer Verstand und deutsches Recht schließen sich manchmal aus. Wenn Mama oder Papa meinen, ihr 17 Jahre alter Sprößling sei nur durch die Lektüre meiner Geschichten vom rechten Pfad der Tugend abgekommen, könnten sie mich zur Verantwortung ziehen. Die Seite liegt auf einem deutschen Server, der Inhaber und Betreiber ist Deutscher und die Domain endet auch noch mit einem .de, da kommt bei jedem Staatsanwalt richtige Freude auf.

Mein Anwalt riet mir daher schon vor Jahren, als ich noch lustig im Netz veröffentlichte, selbst die Anrisstexte meiner Geschichten nicht mehr öffentlich zu machen. Gut, dachte ich mir, ein paar Einstellungen auf der Webseite geändert und du bist auf der sicheren Seite. Jedoch reicht eine einfache Anmeldung mit der Versicherung, man sei schon 18 oder älter, heutzutage leider nicht mehr aus: Der Anbieter (also meinereiner) eines potenziell gefährden Prokukts (also einer Geschichte) muss sich schon selbst vom Alter seines Lesers überzeugen.

Wie soll das funktionieren?

Das sagt das deutsche Gesetz leider nicht , es fordert lediglich, dass jeder Webauftritt sicherstellen muss, dass jugendgefährdende Inhalte nicht an Jugendliche geliefert werden. Eine einmalige Feststellung des Alters des Nutzers reicht jedoch aus, um auf der "sicheren Seite" zu sein als Betreiber; will heißen: Identifiziert sich peter.mustermann@mustermann.de mir gegenüber einmalig als 23 Jahre alter Student aus Düseldorf, dürfte ich dieser Adresse uneingeschränkten Zugang gewären, selbst dann, wenn Peter diese Adresse (und somit seine Identifikation) an seinen minderjährigen Bruder Michael "ausleihen" würde; die Folgen sind dann sein (und nicht mein) Problem.

Wie kann das Alter denn geprüft werden?

Würde ich einen Kiosk um die Ecke betreiben, wäre es einfach: Ich sehe meine Kunden und in Zweifelsfällen lasse ich mir einen Personalausweis vorlegen. Die Fälschung eines Persos ist nicht ganz so einfach und setzt auch noch kriminelle Energie voraus. Aber wir sind ja nicht im Kiosk, wir sind im Netz.

Ich könnte die Eingabe des Geburtstags zur Pflicht bei der Registrierung machen, aber das würde nichts bringen, man kann sich ja auch mal vertippen. Gleiches gilt für die Eingabe der Personalausweisnummer, denn ein pfiffiger Jüngling könnte sich ohne Probleme den Perso seines  älteren Bruder ausleihen und die Nummer so auf meiner Seite ge- (oder hier besser miss-)brauchen; auch sind die Allgorhythemen zur Berechnung der Nummern bekannt und die Echtheit lässt sich nicht verifizieren und noch ein Stolperstein bei dieser amtlichen Registrierungsnummer: der Gesetzgeber, der den Jugendschutz von mir einfordert, hat mir in einer anderen Rechtsverordnung unterssagt, die bei mir hinterlegte Nummer zu prüfen.

Es gibt die Möglichkeit, dass Alter mittels Datenbanken abzufragen: Schufa oder Melderegister von Städten wären hier meine Ansprechpartner. Jedoch kostet eine solche Registerabfrage in der Regel Geld und dauert seine Zeit; auch der Datenschutz wendet sich gegen eine solche Methode: Der Anbieter würde zu viel Informationen bekommen. Gleiches, also Dauer, Kosten und Datenschutz, gilt für das PostIdent-Verfahren zur Ermittlung der Volljähringkeit.

Es gibt jedoch Agenturen im Netz, die sich auf Alterverifikation spezialisiert haben. Ich will jetzt keine Namen nennen, aber eine dieser Firmen verschickt, nach erfolgreichem Abschluss eines Schufa- oder PostIdent-Verfahrens, gegen eine beachtliche Gebühr versteht sich, einen "USB-Stick" als Personalausweis für das Netz. Du Trägst die Kosten und ich müsste für die Nutzung der Daten ebenfalls meinen Obolus entrichten.

Ein Altersnachweis mittels der eID-Funktion des neuen Personalausweises oder der Geldkarte mit dem kontakbehafteten Chip scheitert meist am Nicht-Vorhandensein des entsprechenden Lesegerätes auf Seiten des Nutzers. Ich kenne niemanden, der zur Stadtverwaltung von Bad Frankenhausen gehen würde und sagt: "Ich bräuchte mal ihr Lesegerät für den neuen Personalausweis, ich will mich auf einer schwulen Webseite registrieren."

Kostengünstigere Alternativen?

Mein Anwalt nannte mir nur eine Möglichkeit: "Du führst Videosprechstunden auf der Seite ein!" Ich war baff, er grinste nur. "Na, der Anwender skypt mit dir während er seine Registrierung ausfüllt. Du hast seine Anfrage dann auf dem Rechner und kannst ihn sofort freischalten." Ob man diesen Videobeweis mitschneiden sollte oder dürfte, erwähnte er nicht!

Ein Verfahren bleibt noch übrig: Giropay-ID. Du loggst Dich, ähnlich wie bei einer Onlineüberweisung, bei Giropay ein und beauftragst Deine Bank, mir kein Geld zu senden sondern nur die Altersfrage "älter als 18"  mit Ja oder Nein zu beantworten. Dich kostet es - außer einer TAN - nicht s, mich aber knapp einen Euro (Transaktions- und Verrifikationsgebühr); wäre ich ja noch bereit gewesen zu zahlen, wenn denn da nicht die monatliche Grund- und die einmalige Einrichtungsgebühr wären. Wieso sollte ich das Geld für ein gutgelauntes Wochenende in Paris investieren, um eventuell fünf Euronen einzunehmen?

Holger, der Anwalt, meinte, auf mögliche Alternativen angesprochen: "Du hast doch da noch immer diesen Spendenbutton auf der Seite, oder?" Ich nickte nur. "Naja, den könnte man indirekt auch zur Altersprüfung nutzen." Ich stutzte: "Da kann man aber nur von PayPal zu Paypal ..." Er winkte ab. "Du hast das System hinter der ganzen Sache nicht verstanden! Um hier ein Konto zu eröffnen, braucht man einen Perso, man weist sich gegenpüber seiner Bank aus. Nichts anderes sagt schlussendlich auch Giropay,! Der Typ hat   - irgendeinwanneimal - sein Alter nachgewiesen.  hat. . ?

 

Nehmen wir mal an, das potenzielle Mitglied hat PayPal, drückt auf den Button und spendet mindestens einen Euro. Was sagt das?" Ich verstand nur Bahnhof, während er griente. "Also, für kleine Schreiberlinge zum Mitschreiben: Hinter jedem PayPal-Koto steckt ein ganz normales Konto bei einer irgendeiner ganz normalen Bank. Und was braucht man, im ein Konto einzurichten? Einen Personalausweis!" Klang einleuchtend. "Der Typ hat also gegenüber seinem Geldinstitut sein Alter nahgewiesen und PayPal hat das akzeptiert. Giropay sagt ja auch nur, der Typ hat sein Alter irgndeinwanneinmal anachgewiesen!